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Müller-Thurau | Training + Development - Human Resources  
Knigge für Ihren persönlichen Auftritt als Bewerber bei der Polizei

Benehmen ist keine Glücksache

Als das englische Königspaar einmal die Bundesrepublik Deutschland beehrte, wurde Prinz Philip, der Gemahl der Queen, mit dem Wort „Protokoll“ konfrontiert. „Protokoll?“ soll er gefragt haben, „das Wort kennen wir gar nicht.“ Als der Gesprächspartner dem Prinzen erklärt hatte, was darunter zu verstehen sei, soll dessen Antwort gelautet haben: „Ein Protokoll gibt es bei uns nicht. Alles, was wir haben, sind gute Manieren!“

Inzwischen sind die Flegeljahre der Etikette auch in Deutschland vorbei und deshalb kann man und sollte man als Bewerber auch auf diesem Gebiet punkten. Mehr noch: Wer die Anstands- und Umgangsregeln beherrscht, fühlt sich bei seinem Auftritt sicherer. Außerdem signalisieren gute Manieren Wertschätzung. Eine überzeugende Definition des etwas in die Jahre gekommenen Wortes Manieren stammt von dem amerikanischen Philosophen Ralph Emerson: „Gute Manieren bestehen aus lauter kleinen Opfern.“ Es geht also um ein Geben und Nehmen und da gilt es natürlich aufzupassen, dass keine Schieflage entsteht.

Wissen Sie hier Bescheid? Wie stilsicher ist Ihr Auftritt? Machen Sie doch einmal bei dem folgenden Test mit.

Test: Wie stilsicher ist Ihr Auftritt?

1.  Früher war die Frage, wer wen zuerst grüßt, eine Statusfrage. Heute grüßt derjenige zuerst, der den anderen zuerst sieht.

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2.  Wenn das Gespräch bereits begonnen hat und ein weiterer Gesprächspartner dazu kommt, steht man heutzutage zur Begrüßung             nicht mehr auf.

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3.  Die Regel, dass eine Dame in diesem Falle immer sitzen bleibt, gilt nicht mehr. Heute entscheidet jede Frau selbst, ob sie bei der Begrüßung aufstehen möchte.

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4.  „Bitte schön – nehmen Sie Platz!“ Das war einmal. Souveräne Bewerber suchen sich natürlich ihren Platz selbst aus.

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5.Wenn Getränke angeboten werden, sollte man diese annehmen.

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6.  Kompetente Bewerber eröffnen das Gespräch und zeigen damit Initiative. Etwa so: „Ich möchte vorschlagen, dass ... .“

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7.  Wenn Sie als Bewerber von Ihrem Gastgeber durch ein Gebäude geleitet werden, gehen Sie auf seiner rechten Seite.

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8.  An einer Treppe geht der Mann hinter seiner weiblichen Begleitung, wenn für ein Nebeneinander nicht ausreichend Platz ist.

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9.  Welche Regel gilt für ein Fünf-Gänge-Menü? Das Besteck des ersten Ganges liegt ganz außen und dann geht es Richtung Teller weiter.

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10. Nach dem Essen wird das Besteck in der Position „20 vor auf der Uhr“ auf den Teller gelegt.

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Auswertung

Ungerade Testfragen: „stimmt“ = 2 Punkte, „stimmt nicht“ = 0 Punkte

Gerade Testfragen: „stimmt“ = 0 Punkte, „stimmt nicht“ = 2 Punkte

Interpretation

20 – 14 Punkte

Sie kennen die wichtigsten Dos und Dont’s im Umgang mit anderen. Und deshalb wissen Sie bestimmt auch, dass man das Weinglas immer am Stil angefasst. Wobei Sie davon ausgehen dürfen, dass Sie Ihnen im Vorstellungsgespräch bei der Polizei kein Wein angeboten bekommen wird.

13 – 6 Punkte

Schauen Sie sich Ihre Fehler noch einmal an und lesen Sie dieses Kapitel zu Ende.

5 – 0 Punkte

Gutes Benehmen ist bei Ihnen reine Glücksache.

Small Talk meistern

Small Talk ist eine Urfunktion der Sprache – er dient der Kontaktaufnahme und soll „Nestwärme“ herstellen. Auch wenn knallharte Interviews anstehen, wird zunächst aus guten Gründen in die Gesprächsatmosphäre investiert – also geplaudert. Die Fähigkeit, mit fremden Menschen über belanglose Themen ins Gespräch zu kommen, ist eine Frage der Sozialkompetenz. Wer hier als Bewerber verkrampft, hölzern oder hilflos wirkt und es aber um einen Job geht, der Kontaktstärke erfordert, hat im Verlauf des Gesprächs eine Menge zu tun, um dies wieder auszubügeln. Nun besteht der Alltag des Polizisten nicht aus Small Talk, aber ein unverkrampfter Auftritt gehört durchaus zu den Anforderungen dieses Berufes. Und wer die Startphase im Vorstellungsgespräch gut über die Bühne bringt, gewinnt an Sicherheit für den Hauptteil.

„Hatten Sie eine gute Anreise?“

Nach der Begrüßung ist dies häufig der Einstieg in einen kurzen Small Talk. Vielen Bewerbern fällt jetzt nicht mehr ein, als sich artig für die Nachfrage zu bedanken. Damit ist der Dialog ist schon wieder zu Ende. Dabei hätte man aus dieser Frage etwas Gutes machen können:

Es kommt immer gut an wenn man zeigt, dass man mit offenen Augen durchs Leben geht.

Die Sitzordnung beachten

Wenn Sie bebeten werden, sich einen Platz auszusuchen, prüfen Sie zuerst, welche Plätze durch Unterlagen oder Gegenstände bereits „markiert“ sind. Im Zweifelsfall haben ja schon andere Bewerbungsgespräche statt gefunden. Wenn möglich, suchen Sie sich einen Platz, von dem aus Sie nicht in die Sonne blicken müssen. Und setzen Sie sich möglichst nicht direkt neben Ihren Gesprächspartner. „Über Eck“ ist eine gute Position.

Die Gesprächseröffnung

Der Gastgeber bestimmt die Agenda. Und deshalb bestimmt er auch, wann die „Aufwärmphase“ vorbei ist. Manche Bewerber starten mit dem Satz „Vielen Dank für die Einladung. Wenn es Ihnen Recht ist, erzähle ich zunächst einmal von mir.“ Nicht jeder Gesprächspartner wertet dies als Sozialkompetenz, sondern als Amtsanmaßung. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie nach der Beendigung des Small Talk einfach abwarten.

Im Zweifellsfall ist im Vorstellungsgespräch bei der Polizei nicht Forschheit gefragt, sondern die Fähigkeit, erst einmal zuzuhören. Auch den Übergang zu weiteren Gesprächsphasen bestimmt der Einladende. In der Regel hat er ja nicht nur einen Zeitplan, sondern auch eine Vorstellung, welche inhaltlichen Stationen im Laufe des Interviews angesteuert werden sollen. Es ist Ihr Job als Bewerber, diese Stationen gut zu bewältigen, nicht aber die Agenda zu bestimmen.

Verhalten an Türen, Treppen und Fahrstühlen

Wer hat das nicht schon einmal erlebt? Zwei Männer blockieren sich gegenseitig, weil jeder vor der Tür dem anderen den Vorrang einräumen möchte. Als Bewerber/in können Sie derart unbeholfene Szenen vermeiden, indem Sie sich an folgende Regeln halten:

 aus:

Claus Peter Müller-Thurau: Erfolgreich bewerben bei Polizei, Bundeswehr und Zoll. Haufe Verlag, 2. Auflage 2014